Die Reparaturbestätigung stellt einen gutachterlichen Nachweis für die sach- und fachgerechte Instandsetzung Ihres Unfallfahrzeuges dar, um…
…den Nutzungsausfall für die Zeit der Reparatur als Entschädigung von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu fordern.
Dabei ist es gleichgültig, ob Sie den Unfallschaden in Eigenleistung oder durch eine Kfz-Werkstatt reparieren lassen. Des Weiteren ist eine Reparaturbestätigung zu empfehlen, um bei einem erneuten Unfallschaden an den gleichen Komponenten des Fahrzeuges nachzuweisen, dass der „fiktiv abgerechnete“ Unfallschaden zuvor behoben wurde.
Ohne den Nachweis der Reparaturbestätigung könnte die gegnerische Versicherung, die einen Einblick in die Schadenhistorie Ihres Fahrzeuges hat, den neuen Unfallschaden als Altschaden deklarieren und würde somit den Schadenersatzforderungen nicht nachgehen.
Reparaturbestätigung durch Kfz-Sachverständigen
Daher ist es zwingend erforderlich, nach einer durchgeführten Reparatur des Unfallschadens eine Reparaturbestätigung durch einen Kfz-Sachverständigen erstellen zu lassen. Bei Verkauf Ihres Fahrzeuges oder bei einem möglichen zukünftigen Streitfall gilt die Reparaturbestätigung als Beweiskraft.
Durch die Reparaturbestätigung sind Sie immer auf der sicheren Seite. Außerdem werden die Kosten für die ausgestellte Reparaturbestätigung von der gegnerischen Kfz-Versicherung übernommen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, bieten wir Ihnen die Serviceleistung der Reparaturbestätigung kostenlos an.
Unser Tipp: Bei Verkauf oder einem erneuten Schaden des Fahrzeugs hat die Reparaturbestätigung erhebliche Beweislast zu Ihren gunsten.
Ihre Vorteile
Nachweis einer sach- und fachgerechte Reparatur
keine Zusatzkosten
mehr Geld von der Versicherung
Absicherung gegenüber Schadenkürzungen bei späteren Unfällen