Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt & tragen keine Schuld?
Selbstverständlich wollen Sie den Ihnen entstandenen Schaden in voller Höhe entschädigt bekommen. Bevor Sie allerdings Schadenersatzansprüche stellen können, sind Sie prinzipiell verpflichtet den entstandenen Schaden nachzuweisen.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, uns als unabhängige Sachverständige mit der Erstellung Ihres Unfallgutachtens zu beauftragen und somit den entstandenen Schaden festzustellen.
Die Versicherungen kennen den juristischen Grundsatz der Unschuldsvermutung nur all zu gut. Dieser gilt auch im Zivilrecht, wodurch die Beweislast beim Geschädigten liegt.
Somit reguliert keine Versicherung den Schaden an einem Fahrzeug ohne Erstellung eines Kfz-Unfallgutachtens.
Unfallgutachten erstellen lassen
Wir empfehlen Ihnen die Erstellung des Unfallgutachtens schnellstmöglich durchführen zu lassen, um bei einem weiteren Unfall den Altschaden vom Neuschaden unterscheiden zu können.
Sollte die Schuldfrage noch nicht geklärt sein, bieten wir Ihnen die kostenlose Serviceleistung einer Beweissicherung an. Lassen Sie daher das Fahrzeug nicht vor unserer Besichtigung reparieren und nehmen Sie zunächst Kontakt mit uns auf.
Unser Tipp: Lassen Sie das KFZ Unfallgutachten so schnell wie möglich von uns durchführen. Unsere Unfallgutachter kommen auch zum Unfallort. Rufen Sie uns an.
Wir helfen Ihnen gerne dabei Ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen und stehen Ihnen selbstverständlich für eine kostenlose Beratung zur Verfügung.
Die Kosten trägt die Versicherung
Wir helfen Ihnen gerne dabei Ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen und stehen Ihnen selbstverständlich für eine kostenlose Beratung zur Verfügung.
Unfallgutachten oder Reparaturkalkulation?
Ab einer Schadenshöhe von ca. 750,- €
Ab einer Schadenshöhe von ca. 750,- €