Autounfall - Was tun?

1. Absicherung der Unfallstelle

  • Warnblinkanlage einschalten

  • Warnweste anziehen

  • Warndreieck aufstellen

  • bei Blechschäden das Fahrzeug aus der Gefahrenzone entfernen

  • bei größeren Schäden, die Aufnahme des Unfalls abwarten

2. Rettungskräfte informieren

  • Überblick über die Anzahl der Verletzten verschaffen

  • Notruf absetzen (Polizei unter 110 und Rettungsdienst unter 112)

  • Beantworten Sie den Rettungskräften die Fragen: "Wer? Wo? Was?"

  • Erste Hilfe leisten

3. Dokumentation der Unfallstelle

  • Daten des Unfallgegners notieren (Kennzeichen, Versicherungsdaten, Kontaktdaten des Unfallgegners)

  • Zeitpunkt und Ort des Unfalls

  • Kontaktdaten von Zeugen

  • Fotografische Dokumentation des Unfalls (Fahrzeuge, Ort)

Sie sind Unfallopfer?

Bei einem unverschuldeten Autounfall, handelt es sich um einen sogenannten Haftpflichtschaden. Hierbei trägt die Versicherung des Unfallverursachers die entstandenen Kosten zur Unfallabwicklung (Gutachten, Nutzungsausfall, usw.), solange die Schadenshöhe über 750,-€ liegt. Sollte die Schadenshöhe weniger als 750,- € betragen, handelt es sich um einen Bagatellschaden und die Versicherung zahlt diese in der Regel ohne Anfertigung eines Unfallgutachtens aus. Um allerdings auch in solchen Fällen den vollständigen Schaden erstattet zu bekommen, bieten wir Ihnen die Erstellung einer Reparaturkalkulation an.Ihr Rechte:

Ihre Rechte:

  • Freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen

  • Freie Wahl eines Rechtsanwaltes

  • Freie Wahl einer Werkstatt

Sie sind Unfallverursacher?

Bei verschuldeten Unfällen übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung, die für das Unfallopfer entstandenen Kosten zur Unfallabwicklung. Die Ihnen entstandenen Kosten werden durch Ihre Versicherung nur erstattet, wenn Sie eine entsprechende Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Daher sollten Sie umgehend mit Ihrer Versicherung in Kontakt treten und die weiteren Maßnahmen besprechen.

Im Vergleich zu einem unverschuldeten Unfall gibt es einige gravierende Unterschiede:
  • Die Beauftragung eines Sachverständigen erfolgt direkt durch Ihre Versicherung oder in Absprache mit dieser

  • In der Regel keine Kostenübernahme für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes

  • Jegliche Ansprüche eines Haftpflichtgutachtens werden nicht erstattet

Beweissicherung am Unfallort ist wichtig!

Sollte Ihre Versicherung mit der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen einverstanden sein, übernehmen wir natürlich auch bei solchen Fällen gerne die Erstellung eines Unfallgutachtens.

Unser Tipp: Sollte die Schuldfrage noch nicht geklärt sein, bieten wir Ihnen die kostenlose Serviceleistung der Beweissicherung an

Cookies

Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer DATENSCHUTZERKLÄRUNG am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Akzeptieren“, um die Cookies zu akzeptieren. Sie können jederzeit Ihre Einwilligung auf der Seite COOKIE-EINSTELLUNGEN ändern.